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Bewerbungsfrist
bis 19.01.2025

Umfang
Teilzeit; 29,5 h

Befristung
befristet

Vergütung
bis S8a TVöD-SuE

Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Die Stadt Halle (Westf.) sucht für den Fachbereich 2, Abteilung 2.2 "Soziales, Jugend und Senioren"

zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (29,5 Stunden/Woche) eine*n


Sozialpädagogische Fachkraft/Erzieher*in (m/w/d)

Die Befristung erfolgt bis zum 31.07.2025.

Einsatzort

    Der Einsatzort ist die städtische Kindertageseinrichtung Beckmanns Hof, Am Laibach 33 in 33790 Halle (Westf.).

Ihr Profil

    Sie verfügen über

    • eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in oder eine vergleichbare Ausbildung nach § 2 oder § 10 II-IV der Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz NRW
    • Kooperationsfähigkeit sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
    • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
    • Wünschenswert sind Erfahrungen ggf. Qualifikationen im integrativen Bereich

Unser Angebot

    • Ihnen werden eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre, flexible Arbeitszeiten und familiengerechte Arbeitszeitmodelle, aktive Gesundheitsförderung sowie eine strukturierte Personalentwicklung geboten.
    • Die Vergütung richtet sich je nach persönliche Voraussetzungen bis zu S8a TVöD-SuE.
    • Ihnen wird ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten geboten.
    • Die Stadt Halle (Westf.) verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Es gilt ein Gleichstellungsplan.
    • Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen wird bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
    • Die Stadt Halle (Westf.) legt großen Wert auf Chancengleichheit und die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Sie bietet eine Vielzahl von Fortbildungsmaßnahmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat einen hohen Stellenwert.


    Des Weiteren bietet die Stadt Halle (Westf.) u.a. folgende Benefits an:

    • Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
    • Finanzielle Förderung beim Kauf eines Fahrrads
    • Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung kvw Münster)
    • 30 Tage Urlaub zzgl. Arbeitsbefreiung am 24.12. sowie am 31.12.
    • Kurzer Arbeitstag am Freitag
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement (wie z.B. Betriebssportgruppen)
    • Kostenlose Warmgetränke sowie Trinkwasserspender
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