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Bewerbungsfrist
bis 02.08.2026

Umfang
Teilzeit; 20 h

Befristung
befristet bis zum 31.07.2027

Vergütung
bis zur S8a TVöD-SuE

Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Die Stadt Halle (Westf.) sucht für den Fachbereich 2, Abteilung 2.2 "Soziales, Jugend und Senioren" zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Teilzeit mit 20 Wochenstunden eine*n


Sozialpädagogische Fachkraft/Erzieher*in (m/w/d) für die Kindertagesstätte Stockkämpen

Die Befristung erfolgt bis zum 31.07.2027

Ihr Einsatzort

    Der Einsatzort ist die städtische Kindertageseinrichtung Stockkämpen, Heuermanns Weg 3 in 33790 Halle (Westf.).

Ihr Profil

    Sie verfügen über

    • eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in oder eine vergleichbare Ausbildung nach § 2 oder § 10 II-IV der Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz NRW
    • Kooperationsfähigkeit sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
    • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeig
    • Erfahrungen und ggf. Qualifikationen im integrativen Bereich (wünschenswert, keine Voraussetzung)

Unser Angebot

    • Ihnen werden eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre, flexible Arbeitszeiten und familiengerechte Arbeitszeitmodelle, aktive Gesundheitsförderung sowie eine strukturierte Personalentwicklung geboten.
    • Die Vergütung richtet sich je nach persönlichen Voraussetzungen bis zur S8a TVöD-SuE.
    • Die Stadt Halle (Westf.) verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Es gilt ein Gleichstellungsplan.
    • Die Bewerbung schwerbehinderter Menschen wird bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
    • Die Stadt Halle (Westf.) legt großen Wert auf Chancengleichheit und die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Sie bietet eine Vielzahl von Fortbildungsmaßnahmen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat einen hohen Stellenwert.
    • Ihnen wird ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten geboten


    Des Weiteren bietet die Stadt Halle (Westf.) u.a. folgende Benefits an:

    • Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
    • Finanzielle Förderung beim Kauf eines Fahrrads
    • Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung kvw Münster)
    • 30 Tage Urlaub zzgl. Arbeitsbefreiung am 24.12. sowie am 31.12.
    • 2 Regenerationstage
    • Möglichkeit der Inanspruchnahme der Umwandlungstage
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement (wie z.B. Betriebssportgruppen)
    • Kostenlose Warmgetränke sowie Mineralwasser